Gesetzliche Regelungen
Die gesetzlichen Vorschriften im "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" bezüglich des Direktmarketing sind ganz aktuell verschärft worden. Sie dürfen nicht einmal Ihre Kunden, sofern sie Privatpersonen - also Endverbraucher - sind, ohne weiteres zu "neuen" Dingen kontaktieren um sie über solche neuen Geschäftsmöglichkeiten zu informieren. Beispiel: Haben Sie bei einem Kunden irgendwann einmal ein Privathaftpflicht abgeschlossen, dürfen Sie den nicht ohne weiteres auf eine BU-Versicherung oder eine andere Personenversicherung ansprechen.
Wir beachten diese Regeln und beenden auch Gespräche sofort ganz freundlich, wenn Ihr Kunde nicht mit uns sprechen möchte. Wir möchten uns unseren und Ihren guten Ruf nicht zerstören. Trotzdem versuchen wir das richtige Maß an Beharrlichkeit aufzubringen, um mit unserem Tun für Sie erfolgreich zu sein.
Aktuelle Infos
Präsentation - Firmenportal
Wir führen Ihnen unser Firmenportal und unsere anderen Werbemittel vor, mit denen wir Mitarbeiter von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung überzeugen können.
Im Rahmen dieser Präsentation zeigen wir anhand konkreter Beispiele, wie Sie Motivatoren für Ihren Geschäftserfolg einsetzen können. Außerdem besprechen wir mit Ihnen und ihren Kolleg/innen, was wir tun können, um Sie bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen.
Interesse an Online-Präsentation
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Wir fragen hier einige Daten ab, die dann auch im Ausdruck der Berechnungen erscheinen.

