Exklusivität
Für unsere Premium-Partnerschaften suchen wir ausgewählte Partner, die dann aber auch eine besondere Unterstützung bei uns abfordern können. Bei einer Premium-Partnerschaft wird die exklusive Zusammenarbeit für eine bestimmten Region vereinbart Das kann ein Landkreis sein, eine größere Stadt oder ein anderer "Bezirk". So wird es in einer Großstadt oder in sehr großen Landkreisen immer die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit mehreren Premium-Partnern geben. Kein Finanzdienstleister wird auf Dauer in der Lage sein, alleine eine Stadt wie Hamburg oder Stuttgart "bedienen" zu können.
Abstimmung
Der jeweils erste Partner in einer Region erreicht allerdings einen Vorteil, da das Bundes-Versorgungs-Werk zusagt, dass die mögliche Zusammenarbeit mit weiteren potentiellen Partnern mit dem ersten Premium-Partner abgestimmt wird. Ein Netzwerk kann auf Dauer nur funktionieren, wenn auch die Partner langfristig miteinander harmonieren und sich gegenseitig respektieren.
Das Ziel ist es, so bundesweit ein flächendeckendes Netzwerk von Premium-Partnerschaften aufzubauen.
Keine Ausschließlichkeit - keine Bezirksgrenzen
Exklusivität heißt für Premium-Partner aber nicht "Ausschließlichkeit" oder "Gebietsschutz im engeren Sinne. Wie Sie beim Kostenmodell gesehen haben, finanziert sich das Bundes-Versorgungs-Werk zum Teil durch Umsatzbeteiligungen (Overhead). Die Premium-Partner sind nicht verpflichtet alle Geschäfte im Rahmen einer Overhead-Vereinbarung über das Bundes-Versorgungs-Werk abzuwickeln. Allerdings gebietet ein fairer Umgang auch, dass das BVW an den Umsätzen beiteiligt wird, bei dem seine Unterstützung in Anspruch genommen wurde. Das BVW bietet auch einen Anreiz dieses zu tun, in dem bei bestimmten Umsatzzahlen Lizenzgebühren für die Software übernommen werden oder bei noch höheren Umsatzbeteiligungen zusätzliche Vergütungen ausgeschüttet werden.Je mehr Umsatz ein Partner über das Bundes-Versorgungs-Werk abwickelt, desto vorteilhafter wird das für den Partner.
Exklusivität bedeutet für den Premium-Partner keine regionale Eingrenzung. Jeder Premium-Partner wird immer auch selber außerhalb seiner Gebietsgrenzen tätig sein. Jeder wird einem Kontakt oder einer Empfehlung aus einer anderen Region nachgehen, wenn er sie für aussichtsreich hält. Dafür gibt es auch keine Einschränkungen. Das gilt aber auch wechselseitig und ermöglicht anderen Partnern die Akquisition in "Ihrem" Gebiet. Die Netzwerkpartnerschaft bietet aber den Vorteil, dass es in anderen Bezirken auch Partner gibt, an die man eine Empfehlung weitergeben kann. Man hat die Sicherheit eines guten Qualitätsstandards und de leichtere Einigung auf eine faire Teilung der Vergütung.
Exklusivität bindet das Bundes-Versorgungs-Werk
Die Premium-Partnerschaft bindet das Bundes-Versorgungs-Werk: Werbeaktionen, Öffentlichkeitsarbeit, Presseartikel werden in jeder Region nur zusammen mit dem jeweiligen Premium-Partner durchgeführt. Gegebenenfalls wird so eine Aktion auch mit mehreren Partner abgestimmt, wenn das wegen der Verbreitung der Medien empfehlenswert ist. (So erstreckt sich das Verbreitungsgebiet einer Zeitung manchmal über mehrere "Bezirke".) Andererseits werden Werbebriefe oder Aktionen über unser Callcenter in den entsprechenden Bezirken nur für den jeweiligen Premium-Partner durchgeführt.
Kontakte oder Anfragen, die sich aus einer überregionalen Aktion oder gar aus einem bundesweiten Auftritt - wie z.B. Anfragen auf der zentralen Homepage www.bundesversorgungswerk.de - an den jeweiligen Premium-Partner weitergeleitet.
Wechselbeziehung
Die Exklusivität in einem Netzwerk kann auf Dauer nur vernünftig funktionieren, wenn alle Seiten am Erfolg beteiligt werden. Das bedeutet auch, dass das BVW fairerweise auch wirklich an den Abschlüssen beteiligt wird, zu deren Umsetzung es beigetragen hat. Das BVW hat keine Möglichkeit und auch nicht die Absicht, ständig zu kontrollieren, wer wann wo welche Geschäfte abgeschlossen hat. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Basis gegenseitigen Vertrauens. Das BVW wird sich das Recht vorbehalten, im Ausnahmefall einmal Kontrollen vorzunehmen. Das BVW hat auch das Recht, von sich aus unter bestimmten Voraussetzungen, die vorher vertraglich geregelt werden, eine Partnerschaft zu beenden. Das bedeutet nicht, dass es "Zielvorgaben" gibt, die zu erfüllen sind. (Wir vertrauen darauf, dass ein Anreizsystem mit zusätzlichen Vergütungen und Kostenentlastungen ein ausreichender Ansatz für eine faire Zusammenarbeit sind.)
Eine fruchtbare und erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Premium-Partner wird das Bundes-Versorgungs-Werk natürlich niemals einseitig beenden. Stellt sich in einer Region aber überhaupt kein Erfolg für das Netzwerk ein, dann muss das BVW die Möglichkeit haben, einen weiteren Partner einzusetzen oder auch die Partnerschaft zu beenden.
Außendarstellung - offizielle Repräsentanz
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Exklusivität ist aber auch die Außendarstellung unserer Premium-Partner als "Repräsentant des Bundes-Versorgungs-Werk e.V.". Als Repräsentant einer Mittelstandsvereinigung öffnen sich leichter Türen, die einem Makler oftmals verschlossen bleiben.
Präsentation - Firmenportal
Wir führen Ihnen unser Firmenportal und unsere anderen Werbemittel vor, mit denen wir Mitarbeiter von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung überzeugen können.
Im Rahmen dieser Präsentation zeigen wir anhand konkreter Beispiele, wie Sie Motivatoren für Ihren Geschäftserfolg einsetzen können. Außerdem besprechen wir mit Ihnen und ihren Kolleg/innen, was wir tun können, um Sie bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen.
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Nur mit TÜV-Zertifikat
Die Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH verwendet ausschließlich Software aus dem Hause der Suretec GmbH. Dieses ist eine Beratungssoftware, die auf einem vom TÜViT zertifizierten Rechenwerk beruht. Das TÜV-Zertifikat bedeutet, dass das Rechenwerk gegen den aktuellen Stand der Gesetzgebung geprüft wurde. Damit erhalten Kunden und Netzwerkpartner, die größt mögliche SIcherheit für eine fehlerfreie Beratung.
Aus richtigen Eingaben folgen zwangsläufig richtige Ergebnisse.


