Bundesarbeitsgerichts Urteil vom 21.4.2009, 3 AZR 285/07

 

Für Organmitglieder kann auch zu deren Nachteil von den Vorschriften des BetrAVG abgewichen werden, wenn Mindeststandards eingehalten werden.

Einem Vorstandsmitglied einer Bank wurde eine bAv zugesagt, bei der die Dynamik - abweichend von § 16 BetrAVG - nach dem hamburgischen Beamtenrecht geregelt wurde. 

Solche Abweichungen zum Nachteil eines Vorstandes erkennt das Gericht an, soweit auch durch Tarifvertrag von einer solchen Regelung abgewichen werden darf. Ansonsten wäre ein Organmitglied, das in der Regel eine deutlich stärkere Verhandlungsposition als ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn es um seinen Arbeitsvertrag geht, besser gestellt als tariflich gebundene Arbeitnehmer.

Das würde gegen den Schutzgedanken des BetrAVG sprechen.

Die vollständige Version des Urteil können Sie hier als PDF downloaden.

Präsentation - Firmenportal

Wir führen Ihnen unser Firmenportal und unsere anderen Werbemittel vor, mit denen wir Mitarbeiter von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung überzeugen können.

Im Rahmen dieser Präsentation zeigen wir anhand konkreter Beispiele, wie Sie Motivatoren für Ihren Geschäftserfolg einsetzen können. Außerdem besprechen wir mit Ihnen und ihren Kolleg/innen, was wir tun können, um Sie bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen.

Interesse an Online-Präsentation

Workshop

Testen Sie die BVW-Software

Möchten Sie unsere Software in Ruhe testen, bestellen Sie einen Testzugang.
Wir fragen hier einige Daten ab, die dann auch im Ausdruck der Berechnungen erscheinen.

testzugang