BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 19.7.2005, 3 AZR 502/04 (A)
Begriff der Betrieblichen Altersversorgung - Wahl des Versicherungsträgers bei Entgeltumwandlung
Tenor der BVW GmbH
Nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber kann entscheiden, bei welcher Versicherung eine Direktversicherung abgeschlossen wird. Er muss die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigen. Die Arbeitnehmer können aber nicht den Abschluss einer Direktversicherung bei einer bestimmten Gesellschaft. Wenn sie dieses Recht einklagen wollen, bekommen Sie nicht Recht und dürfen zur Strafe die Kosten des Verfahrens tragen.
Die vollständige Version des Urteil können Sie hier als PDF downloaden.
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