Bundesarbeitsgerichts Urteil vom 02.07.2009, 3 AZR 501/07

Das "Gemeinte" einer Altersversorgung sollte auch in der Zusage ausformuliert werden.

Zwischen einem Arbeitgeber und seinem ausgeschiedenen Arbeitnehmer kam es zu einem Streit, ob sich die Vereinbarung über die Anrechnung der Dienstzeit beim Vorarbeitgeber auch auf die Berechnung der Unverfallbarkeitsfristen bezieht. Das BAG stellt fest, dass eine schriftlich getroffene Formulierung in einer Pensionszusage nicht unbedingt gilt, wenn sie im Widerspruch zu dem steht, was die vertragsschließenden Parteien beabsichtigt haben.

Die vollständige Version des Urteil können Sie hier als PDF downloaden.

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