Bundesarbeitsgerichts Urteil vom 21.4.2009, 3 AZR 285/07
Nichteinbeziehung von Geschwistern in die Hinterbliebenenversorgung ist zulässig
Ein Arbeitnehmer hatte von der Möglichkeit einer Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht. Als er vor Erreichen der Altersgrenze starb, verlangten seine Schwestern, die ihn beerbt haben, Leistungen aus der bAv bzw. die Rückabwicklung der Entgeltumwandlung.
Diesem Ansinnen gab das BAG nicht statt und auch der Verweis auf eine Gleichstellung mit einer Lebensgefährtin führte nicht zum Erfolg.
Die vollständige Version des Urteil können Sie hier als PDF downloaden.
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