BUNDESFINANZHOF Urteil vom 28.7.2004, XI R 67/03
Kürzung des Vorwegabzugs der Vorsorgeaufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers bei nicht gesichertem Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung - Keine Rückgängigmachung der Kürzung des Vorwegabzugs bei Widerruf der Pensionszusage - Entstehung eines Anwartschaftsrechts auf Altersversorgung
Leitsätze
- Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ist auch dann gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc EStG a.F. bzw. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG n.F. zu kürzen, wenn das Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung noch nicht unverfallbar ist oder diese im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers nicht gesichert erscheint.
- Die Kürzung des Vorwegabzugs ist nicht rückgängig zu machen, wenn eine Pensionszusage in späteren Jahren widerrufen wird.
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