Beratungsschwerpunkte

Wir haben auf Grund der historischen Entwicklung der Firma einige Schwerpunkte gebildet, bei denen wir Sie mit besonderem Service unterstützen. Das heißt nicht, dass das die einzigen Leistungen, die wir anbieten.

Betriebliche Versorgungswerke

Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen gibt es entweder noch gar keine Versorgunglösung oder es wurde zwar einmal eines eingerichtet, aber es wurde nie richtig mit Leben erfüllt.

Wir haben eine ganze Reihe von Instrumenten beginnend bei klassischen Flyern und bei Internetportalen noch nicht endend, um Sie bei der erfolgreichen Arbeit zu unterstützen.

Hier gibt es dazu passende Infos.

GGf-Versorgung

Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) und deren Überprüfung waren einer der ersten Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Wir haben mit der Zeitschrift "impulse" verschiedene Aktionen zur Überprüfung von Pensionszusagen durchgeführt. Wir haben die Anzahl der Gutachten nicht gezählt, aber es sind deutlich über 500. 

Eines wissen wir aber ganz genau: Von 500 Pensionszusagen waren 2 völlig in Ordnung.

Weitere Informationen zur Überprüfung von Zusagen finden Sie hier.

Sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung

Wenn man sich intensiv mit der GGf-Versorgung beschäftigt, dann stellt sich auch häufig die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder nicht. Das ist heute gleich bei der Anstellung zu prüfen. Bei Personen, die schon länger für ein Unternehmen tätig sind, kann diese Frage auch später noch geprüft werden.

Die gleiche Fragestellung gilt übrigens auch für mitarbeitende Familienangehörige. 

Wir haben deshalb unser Team vor einiger Zeit um eine Rechtsanwältin verstärkt. Frau Albers-Rosemann unterstützt uns bei allen Fragen zur sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfung. Gerade das Statusfeststellungsverfahren ist eine Rechtsberatung und sollte deshalb auch nr von einem Rechtsanwalt oder einer Anwältin durchgeführt werden.

Weitere Infos zum Statusfeststellungsverfahren finden Sie hier.

Zeitwertkonten

Zeitwertkonten galten lange als 6. Durchführungsweg der bAv. Gerade durch das Flexi II-Gesetz ist dieser Zusammenhang erledigt worden.

Das Altersteilzeitgesetz läuft in diesem Jahr endgültig aus. Viele Menschen können und wollen nicht bis 67 arbeiten, sind aber auch noch nicht erwerbsunfähig. Deshalb werden Ersatzlösungen gesucht.

Zeitwertkonten sind z.B, eine gute Möglichkeit, einen Vorruhestand zu finanzieren oder einen gleitenden Übergang einzuleiten.

Informationen dazu finden Sie hier.


Präsentation - Firmenportal

Wir führen Ihnen unser Firmenportal und unsere anderen Werbemittel vor, mit denen wir Mitarbeiter von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung überzeugen können.

Im Rahmen dieser Präsentation zeigen wir anhand konkreter Beispiele, wie Sie Motivatoren für Ihren Geschäftserfolg einsetzen können. Außerdem besprechen wir mit Ihnen und ihren Kolleg/innen, was wir tun können, um Sie bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen.

Interesse an Online-Präsentation

Workshop

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Wir fragen hier einige Daten ab, die dann auch im Ausdruck der Berechnungen erscheinen.

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