Zuerst den Arbeitgeber beraten
Bevor Sie sich der Beratung der Arbeitnehmer zuwenden, müssen Sie die Regeln der Versorgungsordnung mit dem Chef klar machen. Also einen Arbeitnehmer beraten und ihm dann einen Antrag in die Hand zu geben und für die Unterschrift zum Chef zu schicken funktioniert heute nicht mehr.
Für die Arbeitgeberberatung bieten wir eine Unterstützung durch eine Software. Das ist gut, aber wichtiger ist, dass Sie das Vertrauen der Geschäftsleitung brauchen.
Sie müssen prüfen, ob Tarifvorschriften zu beachten sind. Dabei hilft unsere Software, bei der eine ganze Reihe von Tarifverträgen hinterlegt sind oder leicht eingearbeitet werdenkönnen.
Selbstverständlich müssen Sie besprechen, welche Regeln gelten und ob der Arbeitgeber Zuschüsse zur bAv zahlt. Die Weitergabe von Sozialversicherungsbeiträgen ist eine gute Möglichkeit, die Arbeitnehmer für die bAv zu motivieren. Auch die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in eine bAv ist eine intelligente Lösung.
Diese Regeln können Sie speichern, so dass die bei der Beratung der Arbeitnehmer automatisch beachtet werden und eine Falschberatung praktisch unmöglich wird.
Am Ende der Beratung legen Sie in einer Mitwirkungsvereinbarung fest, welche Aufgaben Sie übernehmen und wer Sie im Unternehmen wie unterstützt,
Aktuelle Infos
Präsentation - Firmenportal
Wir führen Ihnen unser Firmenportal und unsere anderen Werbemittel vor, mit denen wir Mitarbeiter von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung überzeugen können.
Im Rahmen dieser Präsentation zeigen wir anhand konkreter Beispiele, wie Sie Motivatoren für Ihren Geschäftserfolg einsetzen können. Außerdem besprechen wir mit Ihnen und ihren Kolleg/innen, was wir tun können, um Sie bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen.
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Wir fragen hier einige Daten ab, die dann auch im Ausdruck der Berechnungen erscheinen.

