Neues Urteil des LSG NRW
Das Landessozialgericht NRW hat kürzlich endgültig entscheiden, dass Steuerberater nicht berechtigt sind, ihre Mandanten in einem Statusprüfungsverfahren zu vertreten. Diese Tätigkeit ist auch dann nicht durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt, wenn der Steuerberater die Lohnbuchhaltung für das Unternehmen durchführt.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Den Text des Urteils finden Sie hier zum Download.
Unten finden Sie unser Angebot, wie Sie Ihre Kunden rechtssicher durch unseren zugelassenen Rentenberater in einem solchen Verfahren vertreten lassen können.
Unsere Anwältin bietet einen besonderen Service, wenn es um die Obligatorische Statusfeststellung bei Ersteinstellung von Familienangehörigen und GGf einer GmbH geht. (s.unten)
WICHTIG:
Ihre Kunden beauftragen nicht die BVW GmbH sondern direkt eine(n) der beiden Experten.
Statusprüfung in der Sozialversicherung
Neben der Verkürzung der Verjährungsfristen bei der Rentenversicherung drohen neue Belastungen
Verkürzung der Verjährungsfristen
Es war bisher bereits so, dass es bei der Rückerstattung von zu Unrecht bezahlten Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung eine Verjährungsfrist von vier Jahren gab. Bei der Pflegeversicherung gab es nach unserer Kenntnis überhaupt keine Möglichkeit der Rückerstattung. In der gesetzlichen Krankenversicherung gab es eine Rückerstattung nur für einen Zeitraum, für den keine Leistungen bezogen wurden.
Die Beitragsrückerstattung für die Rentenversicherung ist seit dem 1.1.2008 auf vier Jahre verkürzt worden. Dabei geht es um "zu Unrecht als Pflichtbeiträge" behandelte Zahlungen. Diese können jetzt noch für vier Jahre zurückerstattet werden. Weiter zurück liegende Zahlungen sind nicht verloren, sondern werden als "zu Recht entrichtete Pflichtbeiträge "umgedeutet".
Weitere Informationen auch als BVW-Info im PDF-Format für Ihre Kunden finden Sie hier.
Aufhebung der Beitragsamnestie
Damit nicht genug, dass jetzt bei einer Sozialversicherungsfreiheit nur weniger Beiträge zurückerstattet werden, auch der Gegenzug wird zum 1.1.2008 eingeleitet. Stellt die Betriebsprüfung fest, dass doch keine selbständige Tätigkeit vorliegt und damit eine Versicherungspflicht besteht, so war es bis zum Ende des Jahres 2007 so, dass Beiträge erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu zahlen waren.
Seit dem 1.1.2008 werden rückwirkend Beiträge ab der Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nacherhoben. Da der Arbeitgeber im Zweifelsfall auch den Arbeitnehmeranteil nachzuentrichten hat, kommen dort ganz schnell auch bei kleineren Einkommen mehrere 10.000 EUR zusammen.
Arbeitgeber sollten deshalb entweder sofort nach Aufnahme einer Beschäftigung durch einen Mit-Gesellschafter oder ein Familienmitglied ein Statusfeststellungsverfahren durchführen. Liegt ein Beschäftigungsverhältnis schon länger vor, sollte auch hier kurzfristig eine Prüfung erfolgen, um spätere eventuell drohende höhere Nachzahlungen zu vermeiden.
Obligatorische Statusprüfung bei Erstanstellung
Wird ein neuer Arbeitnehmer eingestellt und vom Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet, so hat die Einzugsstelle (Krankenkasse) einen Antrag zu stellen, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, wenn aus der Anmeldung entnommen werden kann, dass es sich
- um einen Familienangehörigen oder
- um einen Anteilseigner einer GmbH handelt.
Diese Prüfung erfolgt von Amts wegen und ist von der Deutschen Rentenversicherung zu entscheiden. (§ 7a Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IV)
Um bei dieser Prüfung das Ergebnis zu erreichen, das gewünscht wird (das kann sowohl die Versicherungsfreiheit als auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung sein), sind die Verträge und die betrieblichen Regelungen entsprechend zu gestalten. Dieses sollte geschehen, bevor ein Familienmitglied oder ein neuer Gesellschafter angestellt wird.
Hier kann der Rat einer Anwältin entscheidend sein. Außerdem ist es wichtig, die Auswirkungen der unterschiedlichen Möglichkeiten anhand von "Was-wäre-wenn-Analysen?" zu vergleichen.
Unsere Anwältin bietet zu dieser Fragestellung eine Beratung zum Festpreis von 190,00 ERU + 19% Ust = 226,10 EUR an. Hier finden Sie die Kontaktdaten von Frau Albers-Rosemann.
Unsere Vorgehensweise
Wir möchten Ihnen gerne zeigen, wie wir uns die Abwicklung der Statusprüfung vorstellen. Dabei gehen wir davon aus, dass Versicherungsmakler oder andere Finanzdienstleister mit uns zusammen ihren Kunden unseren Service anbieten. Wenn Interessenten sich direkt an uns wenden wollen, sind wir auch gerne bereit, eine Statusprüfung durchzuführen.
Hier finden Sie eine Präsentation, wie wir uns den Ablauf vorstellen.
Unser Angebot
Die Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH bietet diese Dienstleistung in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Bianka Albers-Rosemann (Ersteinstellung) oder dem gerichtlich zugelassenen Rentenberater Thomas Bastian (Statusfeststellungsverfahren) zum Festpreis an.
Wir haben aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate unser Angebot überarbeitet und differenziert.
Rechts finden Sie die Beschreibung unseres Schnelltests. Dieser gibt Ihnen kostenlos eine erste Information, ob Ihre jetzige sozialversicherungsrechtliche Einstufung mit der herrschenden Rechtsauffassung in Einklang ist.
Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie Ihre Antworten selber bewerten sollen, können Ihnen unsere beiden Experten helfen, Ihre Situation zu bewerten.
Diese Bewertung ist absolut unverbindlich und gibt ausschließlich die Meinung unserer Experten wieder.
(Eine rechtsverbindliche Auskunft ist nur durch ein vollständiges Statusfeststellungsverfahren bei der DRV möglich.)
Diese unverbindliche Einschätzung ist mit einer vollständigen Prüfung der Anträge und der von Ihnen eingereichten Unterlagen verbunden. Die Kosten dafür belaufen sich auf 240,00 EUR + 19% USt = 285,60 EUR.
Für einen günstigen Preis erhalten Sie die qualifizierte Meinung hervorragender Experten, ob ein Statusfeststellungsverfahren Aussicht auf Erfolg hat.
Beauftragen Sie einen unserer beiden Experten, das Statusfeststellungsverfahren für Sie einzuleiten, so entstehen Kosten, deren Höhe sich in einem Punkt unterscheidet:
Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH betragen die Kosten 1.480,00 EUR +19% USt = 1.761,20 EUR.
Wegen einer etwas anderen Fragestellung können wir Ihnen das Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Familienangehörige zum Preis von 1.180,00 EUR + 19% USt = 1.404,20 EUR anbieten.
Entscheiden Sie nicht einer kostenpflichtigen Vorabprüfung für die Einleitung des Statusfeststellungsverfahrens, so rechnen wir das dort angefallene Honorar an, so dass Sie nur noch jeweils die Differenz zahlen müssen.
Das Statusfeststellungsverfahren schließt die Anhörung bei zu erwartendem negativen Ausgang des Verfahrens und auch das Widerspruchsverfahren ein.
Wird nach einem abgelehnten Widerspruch ein Gerichtsverfahren nötig, so bedarf es dafür eines separaten Auftrages, der nach Gebührenordnung abgerechnet wird.
Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen zur Statusprüfung. Die benötigen wir auch bereits für die Vorprüfung.
Steuerliche Konsequenzen einer "falschen" Einstufung
Ein Punkt, der in den ganzen Überlegungen immer wieder vergessen wird: Eine falsche Einstufung bezüglich der Sozialversicherungspflicht hat auch steuerrechtliche Konsequenzen, die zu erheblichen Steuernachzahlungen führen können.
Zahlt ein Arbeitgeber seine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, obwohl keine Sozialversicherungspflicht bestand, so ist dieses ein zusätzlicher geldwerter Vorteil, der dann eine nachträgliche Steuerzahlung auslöst. Von einer Verjährungsfrist ist uns hier nichts bekannt, wohl aber von einem eigenständigen Prüfungsrecht der Finanzverwaltung, solange die Sozialversicherungsträger keine Statusfeststellung durchgeführt haben.
Erst wenn es eine Statusfeststellung durch die Sozialversicherungsträger durchgeführt wurde, ist die Finanzverwaltung daran gebunden.
Auch dieses ein guter Grund eine Statusprüfung möglichst bald durchzuführen.
Risikobelehrung
Wie alle Dinge im Leben hat eine Veränderung des Status in der Sozialversicherung von "Sozialversicherungspflichtig" zu "Sozialversicherungsfrei" nicht nur Vorteile. Es kann dadurch zu Leistungseinschränkungen kommen und Beirträge für die gesetzliche Krankenversicherung können ansteigen. Es ist auch möglich, dass die erhöhten Beiträge für die letzten vier Jahre nachgefordert werden, wenn eine Rückerstattung der Rentenversicherungsbeiträge für diese Zeit verlangt wird.
Die wichtigsten Punkte haben wir in der "Risikobelehrung" zusammengefasst.
Schnelltest
Möchten Sie sich einen schnellen Überblick verschaffen, ob Ihr bisheriger Status in der Sozialversicherung für Sie "richtig" ist, nutzen Sie unseren Schnelltest.
Den können Sie am Rechner ausfüllen und der gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob Wunsch und Wirklichkeit übereinstimmen. Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns den Test mit einem Klick zumailen. Wir nehmen dann umgehend mit Ihnen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Kontakt
Haben Sie Fragen, dann erreichen Sie uns kostenfrei unter
0800 80 20 40 4
Sollten Sie wir kurzfristig nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer, wann wir Sie wo erreichen können.
Sie können uns natürlich auch einfach ein E-Mail senden an
Wir melden uns so schnell wie möglich. und wenn Sie das unten vorbereitete Formular ausfüllen, geht das sogar noch leichter.

