Zeitwertkonten
Zeitwertkonten gelten manchen als der 6. Weg der betrieblichen Altersversorgung. Dieses ist nicht nur aus formalen Gründen falsch. Zeitwertkonten fallen nicht unter das Betriebsrentengesetz, geregelt werden sie durch das "Flexi-Gesetz", ein Sammelgesetz, das eine ganze Reihe von Gesetzen geändert hat.
Mit dem jetzt verabschiedeten Flexi II wurde die Übertragung auf eine bAv ersatzlos gestrichen. Hier finden Sie weitere Infos zum FLexi II.
Zeitwertkonten dienen in aller erster Linie der Flexibilisierung der Arbeitszeit, sowohl kurzfristig als auch mittel- und langfristig. Wer das als Berater nicht beachtet, wird langfristig keinen Erfolg mit solchen Modellen haben und u.U. Haftungsprobleme bekommen, weil er falsche Ratschläge gegeben hat.
Wollen Sie wissen, welchen Service wir bieten, schauen Sie hier einmal nach.
Zeitwertkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer
Gerade für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer konnten Zeitwertkonten eine lohnende Alternative oder Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung darstellen. Allerdings sah sich die Finanzverwaltung nicht in der Lage, dieses Thema rechtssicher auszugestalten. Die Körperschaftsteuerreferenten des Bundes und der Länder, die lange durch die Unternehmenssteuerreform blockiert waren, hatten sich verpflichtet, dieses Thema bis Ende des Ende des Jahres 2007 zu erledigen. In der Zwischenzeit gibt es einen neuen Entwurf zur Handhabung von Zeitwertkonten. Danach werden Einzahlungen eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers in ein Zeitwertkonto als Lohnzufluss betrachtet, der sofort zu versteuern ist.
Damit ist das Zeitwertkonto für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer praktisch erledigt.
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