Flexi-Gesetz verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat das Flexi II verabschiedet.
Hier seien bereits zwei der wesentlichen "last-minute-Änderungen" erwähnt.
Begrenzung der Kapitalanlagemöglichkeiten
Grundsätzlich soll die Aktienquote maximal 20% betragen dürfen. Davon darf durch Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung auf der Basis eines Tarifvertrages abgewichen werden. Die Quote darf auch höher sein, wenn das Wertguthaben ausschließlich für eine Freistellung vor Rentenbeginn genutzt werden kann.
Keine Überführung in bAv
Die Überführung in eine bAv wurde aufgehoben, weil diese viel zu stark genutzt wurde und das Zeitwertkonto damit zum "sechsten Weg der bAv" zu verkommen drohte. Das wurde vom Gesetzgeber nicht gewünscht. Somit bleibt bei einem Ausscheiden vor der Freistellung nur noch die Überführung auf einen neuen Arbeitgeber oder auf die Deutsche Rentenversicherung.
Den Gesetzestext mit Begründung aus dem Bundestagsprotokoll finden Sie hier.
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