Betriebliche Altersversorgung als Hilfe bei Problemen mit Basel II
Durch das Basel II-Abkommen wird die Kreditbeschaffung für mittelständische Unternehmen immer stärkeren Regelungen unterworfen, - Die Einführung einer bAV als Profit-Center bietet besonders für mittelständische Unternehmen eine attraktive Lösung des Problems.
Am 28.09.2005 hat das EU Parlament die Richtlinien zur Umsetzung des Basel II-Abkommens verabschiedet, welches ab dem Jahr 2007 praktische Relevanz haben wird. Durch Basel II wird die Fremdfinanzierung mittelständischer Unternehmen zunehmend zum Problem, da diese fast ausschließlich von der hiesigen Bankenlandschaft abhängig sind.
Bisher gilt bei der Kreditvergabe an Unternehmer, dass die Bank den Kredit intern mit 8% der Kreditsumme durch eine entsprechende Eigenkapitalhinterlegung abzusichern hat. Ab 2007 soll dann verstärkt der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Kredite stets mit äußerst differenzierten Risiken einhergehen und für diese wird dann ein, von der Bonität des Unternehmens maßgeblich abhängendes Risikogewicht (bezogen auf die genannten 8%) eingeführt.
Das bedeutet: Nimmt ein Unternehmen einen Kredit in Höhe von 100 TEUR. auf, so wird je nach Risikoeinschätzung eine Eigenkapitalhinterlegung zwischen EUR 1.600 und 18.400 EUR notwendig. Die Höhe des Risikogewichts wird sich aus externen bzw. bankinternen Ratings ergeben. Mit der Folge, dass sich, wenn die Bank mehr Eigenkapital hinterlegen muss, der Darlehenszins entsprechend erhöhen wird, um die Rendite für die Bank gleichzuhalten. Darlehen können also unbezahlbar werden.
Die Gestaltung der Betrieblichen Altersversorgung als Profit-Center über den Durchführungsweg der Dotierten Unterstützungskasse ist eine einfache und attraktive Lösung dieses Problems. Eine Unterstützungskasse (U-Kasse) ist ein rechtlich selbstständiges betriebliches oder auch überbetriebliches Versorgungswerk in Form eines Vereins (wie z.B. die Dotierter U-Kasse der BVW GmbH) und bietet folgende Vorteile.
1) Durch die Ausfinanzierung der bAV über eine dotierte U-Kasse müssen keine Pensionsrückstellungen mehr gebildet werden, was sich positiv auf die Bonität des Unternehmens auswirkt (Die Eigenkapitalquote wird erhöht, was sich wiederum positiv auf die Ratings auswirkt.). Die überführten Dotierungen, deren Höhe durch § 4d EStG bestimmt werden, stellen steuermindernde Betriebsausgaben dar.
Die Dotierungen können solange erfolgen, bis das U-Kassenvermögen 20 % der, durch das Unternehmen zugesagten Leistungen erreicht hat.
2) Durch die Wahl des Durchführungsweges der dotierten U-Kasse lässt sich die Liquiditätssituation des Unternehmens verbessern, denn die Beiträge müssen nicht, wie bei der rückgedeckten U-Kasse an eine Rückdeckungsversicherung weiter geleitet werden, statt dessen ist bspw. über ein Darlehen die Rückführung der Beiträge an das Trägerunternehmen möglich. Dieser zusätzliche Liquiditätsschub stellt somit einen bankenunabhängigen Finanzierungsweg dar. Wie stark die liquiditätswirksamen Auswirkungen durch die dotierte U-Kasse sein können, wird in dem Beispiel unten gezeigt.
Allerdings ist eine steuerneutrale Überführung bestehender Pensionsrückstellungen in eine dotierte U-Kasse nur für den Fall bereits laufender Renten möglich. Demnach ist eine schrittweise Überführung bestehender Pensionsrückstellungen in eine dotierte U-Kasse ratsam.
Fest steht, durch die hier aufgezeigten Vorteile kann ein Unternehmen über die bAV als Profit-Center die eigene Kapitalausstattung und damit auch die Investitions- u. Wachstumsmöglichkeiten verbessern, mit der Konsequenz, trotz Basel II, langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
cand.rer.pol Stefan Hubrich
Hamburg. 30.12.05

Diese Ausführungen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und stellen die Einschätzung der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH da. Aktuelle Erlasse, Gesetzte sowie die einschlägige Rechtsprechung können jedoch dazu führen, dass Änderungen eintreten. Aus diesem Grunde kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es wird empfohlen im Zweifelsfall einschlägige Spezialisten zu Rate zu ziehen.
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