Alternativen zur Pensionszusage in der GGf-Versorgung
Die rückgedeckte Pensionszusagen sind speziell für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) von mittelständischen GmbH’s ein seit Jahren bewährtes Instrument zum Aufbau einer umfassenden Altersversorgung. Bei genauer Untersuchung der aktuellen Tarife der Versicherungswirtschaft stellt sich aber die Frage, ob der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung in Kombination mit einer Pensionszusage wirklich die optimale Lösung darstellt.
Diese Fragestellung ist komplexer, als es auf den ersten Blick erscheinen mag, denn sie bietet Raum für einige unterschiedliche Lösungsansätze.
A. Welche Fördermöglichkeiten gibt es insgesamt für die Altersversorgung?
B. Bieten die privaten Fördermöglichkeiten sinnvolle Lösungen?
C. Ist der Förderrahmen der Direktversicherung, der Pensionskasse und des Pensionsfonds ausreichend?
D. Welches ist die optimale Lösung für die Rückdeckung von Pensionszusagen?
E. Sollen Versicherungen für die Rückdeckung einer betrieblichen Altersversorgung genutzt werden, ist dann die Pensionszusage der richtige Durchführungsweg?
Weil diese Fragestellung so komplex ist, bieten wir Ihnen als Berater zwei Antworten an, die das Thema mehr oder weniger umfassen beleuchten.
In der kurzen Antwort geht es um die Fragestellung: Rückgedeckte Pensionszusage oder rückgedeckte U-Kasse, was ist die günstigere Lösung?
(Download als PDF)
In der längeren AUsarbeitung beschäftigen wir uns mit allen geförderten Formen der Altersverorgung von der Rieseter-Rente, die gerade für GGf- einen recht lohnenden Mitnahmeeffekt bietet bis zur Rückdeckung von Pensionszusagen mit Aktienfonds und der Rückdeckung von nterstützungskassen mit angelsächsischen Versicherungen.
(Download als PDF)
Weil die Fragestellungen so komplex sind, empfehlen wir einen Download der PDF-Dateien und das Studium in einer ruhigen Stunde.
Dipl.-Volkswirt Hans-Dieter Stubben
Hamburg. 09.03.2005
Diese Ausführungen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und stellen die Einschätzung der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH da. Aktuelle Erlasse, Gesetzte sowie die einschlägige Rechtsprechung können jedoch dazu führen, dass Änderungen eintreten. Aus diesem Grunde kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es wird empfohlen im Zweifelsfall einschlägige Spezialisten zu Rate zu ziehen.
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Wir führen Ihnen unser Firmenportal und unsere anderen Werbemittel vor, mit denen wir Mitarbeiter von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung überzeugen können.
Im Rahmen dieser Präsentation zeigen wir anhand konkreter Beispiele, wie Sie Motivatoren für Ihren Geschäftserfolg einsetzen können. Außerdem besprechen wir mit Ihnen und ihren Kolleg/innen, was wir tun können, um Sie bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen.
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Wir fragen hier einige Daten ab, die dann auch im Ausdruck der Berechnungen erscheinen.

