Keine Widersprüche in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes

An verschiedenen Stellen wurde in der Presse behauptet, der 12. Senat des Bundessozialgerichtes würde widersprüchliche Urteile zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) fällen.

Ganz im Vertrauen: Bundesrichter widersprechen sich niemals. Ein Senat gibt höchstens seine langjährige Rechtsprechung auf. Dieser Wechsel wird dann aber ausführlich begründet.

Auslöser dieser Vorwürfe waren folgende 2 Urteile:

Urteil vom 24.11.2005 in der ein beherrschender GGf zur Beitragszahlung an die Rentenversicherung verurteilt, weil er ein "Scheinselbständiger" nach §2 Nr. 9 SGB VI sein soll.

Urteil vom 25.01.2006 (noch nicht veröffentlicht) in der einer Allein-Gesellschafterin beschieden wurde, dass sie trotz einer komplizierten Treuhandkonstruktion weiter versicherungspflichtig ist.

Unsere Bewertung der unterschiedlichen Urteile, die wir nicht ohne ausreichende Rückversicherung abgegeben haben, finden Sie hier:
(Download als PDF)

Wir bieten zu dem gesamten Themenbereich "GGf-Versorgung" eine Reihe von Seminaren an.

Im Rahmen dieser Seminare werden wir ausführlich besprechen, was diese Urteile für einen GGf bedeuten und welche Handlungsspielräume bestehen,

  • wenn es um das Thema "Überversorgung" geht und
  • was ein GGf tun kann, wenn er sagt: Ich muss meinen Beitrag einschränken, weil ich jetzt zusätzlich privat 1.023,75 EURO pro Monat an die Deutsche Rentenversicherung Bund überweisen muss.

Dipl.-Volkswirt Hans-Dieter Stubben

Hamburg. 13.03.2005

Diese Ausführungen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und stellen die Einschätzung der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH da. Aktuelle Erlasse, Gesetzte sowie die einschlägige Rechtsprechung können jedoch dazu führen, dass Änderungen eintreten. Aus diesem Grunde kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es wird empfohlen im Zweifelsfall einschlägige Spezialisten zu Rate zu ziehen.

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