Ersetzende und ergänzende Pensionszusage
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf), die von ihrer GmbH eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Pensionszusage oder einer Unterstützungskassenleitung erhalten möchten, die über den Rahmen der Entgeltumwandlung nach $ 3 Nr. &3 EStG hinausgeht, werden von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes erhebliche Hürden in den Weg gestellt, bevor sie bereit sind, die AUfwendungen für die Altersversorgung als Betriebsausgabe anzuerkennen.
In der Literatur wird zunehmend diskutiert, ob diese restriktive Handhabung der Finanzverwaltung auch aufrecht erhalten werden kann, wenn es sich um eine ersetzende Pensionszusage handelt, die an die Stelle einer gesetzlichen Rentenversicherung tritt.
Eine zusammfassende Darstellung der Argumente finden Sie hier:
Dipl.-Volkswirt Hans-Dieter Stubben
Hamburg. 30.06.2006
Diese Ausführungen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und stellen die Einschätzung der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH da. Aktuelle Erlasse, Gesetzte sowie die einschlägige Rechtsprechung können jedoch dazu führen, dass Änderungen eintreten. Aus diesem Grunde kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es wird empfohlen im Zweifelsfall einschlägige Spezialisten zu Rate zu ziehen.
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