Verdeckte Gewinnausschüttung bei U-Kasse vermeiden

Der Bundesfinanzhof hatte einen Fall zu klären, in dem bei einer dotierten U-Kasse zwar die steuerlichen Regelungen bezüglich der Dotierung der U-Kasse eingehalten wurden, das Finanzamt trotzdem aber eine Überversorgung und eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt hatte.

Nicht beachtet wurde, dass es bei der U-Kasse nicht nur darauf ankommt, die Grenzen für die jährliche Dotierung im Verhältnis zur Höhe der Zusage einzuhalten, sondern dass die Zusage an sich auch nicht zu hoch sein darf.

Außerdem hat der BFH die "Vereinfachungsregel" aus der Pensionszusage, dass eine Dotierung bis zu 30% des Gehaltes nicht unangemessen ist, für die dotierte U-Kasse verworfen.

Unseren vollständigen Info-Text auch zum Einsatz im Vertrieb finden Sie hier.

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Außerdem haben wir das Urteil des BFH hier hinterlegt.

Dipl.-Volkswirt Hans-Dieter Stubben

Hamburg. 13.11.2007

Diese Ausführungen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und stellen die Einschätzung der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH da. Aktuelle Erlasse, Gesetzte sowie die einschlägige Rechtsprechung können jedoch dazu führen, dass Änderungen eintreten. Aus diesem Grunde kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es wird empfohlen im Zweifelsfall einschlägige Spezialisten zu Rate zu ziehen.

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